Die neuen Bestimmungen auf einen Blick

 

 

 

Die Vorgaben für alle Gebiete ab Inkraftsetzung der neuen DüV-2020

1.   Düngebedarfsermittlung

  • Betriebsspezifisches Ertragsniveau im Mittel von 5 Jahren
  • Abzug der Herbstdüngung zu Winterraps, Wintergerste bei N-Bedarfsermittlung im Frühjahr
  • Nachträgliche Erhöhung des N-Düngebedarfs um maximal 10 %

2. Aufzeichnung jeder Düngemaßnahme spätestens 2 Tage nach Aufbringung

 

3. Erhöhung der N-Mindestwirksamkeit von Rinder-, Schweinegülle und flüssigen Gärrückständen um 10 %

 

4. Keine Ausbringung von N- oder P-haltigen Stoffen auf gefrorenem Boden

 

5. Einstündige Einarbeitungsfrist für Organische Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff auf unbestelltem Acker ab 01.02.2025

 

6. Sperrfrist für die Aufbringung von Festmist von Huf- oder Klauentieren und Kompost auf Acker- und Grünland vom 01.12. bis 15.01. 

 

7. Sperrfrist für die Aufbringung von P-haltigen Düngemitteln vom auf Acker- und Grünland vom 01.12. bis 15.01.

 

8. Begrenzung des Einsatzes von flüssigen organischen Düngemitteln auf Dauergrünland und mehrjährigem Feldfutter auf 80 kg N pro Hektar vom 01. September bis Beginn der Sperrfrist

 

9. Bei der Berechnung der 170er N-Obergrenze für den Einsatz organischer Dünger Abzug bzw. Teilanrechnung aller Flächen, die Düngungsverboten- oder einschränkungen unterliegen

 

10. Abstände zu Gewässern

  • Erhöhung des Gewässerabstandes ohne Düngung von 1 m auf 3 m Meter bei Flächen ab 5 % Hangneigung
  • Erhöhung des Gewässerabstandes ohne Düngung auf 5 m Meter bei Flächen ab 10 % Hangneigung
  • Erhöhung des Gewässerabstandes ohne Düngung von jetzt 5 m auf 10 m in hängigem Gelände ab 15 % Hangneigung
  • Ab 5 % Hangneigung sind Düngemittel auf unbestelltem Ackerland sofort einzuarbeiten; auf bestellten Ackerflächen ist die Düngung bei Reihenkultur ≥ 45 cm nur mit Untersaat oder sofortiger Einarbeitung, ohne Reihenkultur nur bei hinreichendem Pflanzenbestand bzw. Mulch-/ Direktsaat zulässig
  • Verpflichtung zur Aufteilung der Düngegabe ab einer Hangneigung von 10 %, wenn der Düngebedarf mehr als 80 kg Gesamtstickstoff je Hektar beträgt.

 

Was ist ELWAS?

Das Fachinformationssystem ELWAS mit dem Auswertewerkzeug ELWAS-WEB ist ein elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem für die Wasserwirtschaftsverwaltung in NRW. 

 

Was kann ich mit ELWAS machen?

Mit ELWAS-WEB können Daten der Fachbereiche Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer, Trinkwasser und zur Wasserrahmenrichtlinie angezeigt und ausgewertet werden. ELWAS dient der Erledigung von Fachaufgaben in der Wasserwirtschaft und wird vorrangig durch die Landes- und Kommunalbehörde, aber auch von den großen Wasserverbänden, in NRW genutzt.

 

Wie kommen Sie an die für Sie relevanten Informationen?

1. Klicken Sie auf diesen Link: https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.jsf# 

2. Klicken Sie nun nacheinander auf Folgende Felder (auf der Linken Seite der Karte) 

    >„Grundwasser“ > „Grundwasserkörper“ > „Gebiete nach § 13 Düngeverordnung

3. Nun setzen Sie das Häkchen bei „Belastete Gebiete durch Nitrat (§ 13 DüV)“

 

Anschließend lässt sich die Karte bis auf einen Maßstab von etwa 1 : 500 vergrößern, um die eigenen Flächen zu finden.

 

Quelle: www.elwasweb.nrw.de